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Das Arbeitsgericht Freiburg übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Stadtkreis Freiburg und in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Freiburg. Es sind 16 Kammern eingerichtet, davon vier in Offenburg und sechs in Villingen-Schwenningen. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan.

Das Arbeitsgericht Freiburg ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.

Am Sitz des Gerichts befindet die Gerichtsverwaltung. Leiterin des Gerichts ist die Präsidentin des Arbeitsgerichts. Sie wird unterstützt durch den Vizepräsidenten, die Verwaltungsleitung und weitere Verwaltungskräfte. Eine örtliche EDV-Systemverwaltung ist ebenfalls beim Arbeitsgericht angesiedelt.