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Die auswärtigen Kammern Offenburg des Arbeitsgerichts Freiburg üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Landkreis Ortenaukreis in erster Instanz aus. Der Sitz der auswärtigen Kammern befindet sich in Offenburg. Es sind vier Kammern eingerichtet. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg sind im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.